Das Jugendhaus München
Die Idee zu einem „Jugendhaus“ wurde 1973 von Menschen aus dem Umkreis der Christengemeinschaft in München geboren. Jungen Menschen – zunächst aus dem Umkreis der Gemeinde – einen Wohn- und Entwicklungsraum unabhängig von ihren familiären Strukturen zu bieten, wurde als Zeitnotwendigkeit gesehen und mit der Gründung der Wohngemeinschaft „Neufeldstraße“ umgesetzt. Man setzte sich zum Ziel, jungen Menschen, die sich in einer schwierigen sozialen oder biographischen Phase befanden, zu helfen und sie zu unterstützen.
Im Zentrum stand dabei die Idee, dass sich gerade aus dem Zusammenleben von Jugendlichen mit Erwachsenen in einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft besondere Möglichkeiten der Entwicklung ergeben.
Mittlerweile umfasst das Jugendhaus München zwei Vereine, die verschiedene Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in München und Oberbayern anbieten. Den Jugendhaus München e.V. und den Jugendhaus München Therapeutische Angebote e.V.
Die Anfragen und die Genehmigungen für Aufnahmen in eines der stationären Angebote oder in eine Pflegefamilie finden über die jeweils zuständigen Jugendämter statt. Die Rechtsgrundlagen für die Aufnahme in einer der stationären Einrichtungen des Jugendhauses München sind die Hilfen zur Erziehung nach:
§ 27 i.V.m § 34 SGB VIII
der Eingliederungshilfen i.V.m. § 35 a SGB VIII und 41 SGB VIII
Die Unterbringung in Pflegefamilien über die Schnelle Hilfe findet nach § 33 SGB VIII statt.