Betreutes Wohnen und Nachbetreuung

Betreutes Wohnen

Das betreute Wohnen ist i. d. R. eine Anschlussmaßnahme nach Erreichen der Volljährigkeit in einem der unterschiedlichen Angebote des Jugendhauses München. Das Betreute Wohnen ist offen für direkte Anfragen junger Volljähriger.

Insbesondere junge Menschen, die mit Erreichen der Volljährigkeit noch weiteren, wenn auch geringeren Unterstützungsbedarf haben, finden hier eine Betreuungsform, in der sie auf die nächsten Schritte in die Verselbstständigung begleitet werden.

In kleinen Wohneinheiten (zwei Zimmer Wohnungen) sind jetzt (natürlich mit entsprechender Unter­stützung der Pädagoginnen und Pädagogen) die BewohnerInnen und Bewohner für „alle Dinge des Lebens“ selbst verantwortlich.

  • Weiterer Ausbau der Wohnfähigkeit (Nachbarschaft, Nebenkosten, Budgetverwaltung)
  • Aktive Einforderung von Hilfe und Unterstützung
  • Übernahme der Eigenverantwortung für weitere Schritte in Schule, Studium und im Berufs­leben

Nachbetreuung

Eine Nachbetreuung kann nach Absprache mit dem Jugendlichen und der Genehmigung durch das Jugendamt als „Abschluss“ jeder der Maßnahmen im Jugendhaus München erfolgen. Der junge Mensch lebt nun alleine oder mit anderen Menschen in einer eigenen Wohnung und kann bei Bedarf (befristet auf ca. ein halbes Jahr) Nachbetreuungsleistungen per „Scheckheft“ abrufen. In dieser Form ist der junge Mensch vollständig auf sich selbst gestellt und kann – in Fällen, in denen er dann doch noch der Mithilfe der PädagogInnen bedarf - sich an diese wenden.

Kontakt:             
Jugendhaus München e.V.
Betreutes Wohnen
Neufeldstraße 5
81243 München
Tel: 089 83 92 97 18
e-mail: info@wg-neufeldstrasse.de